Aktiengesellschaft (AG) gründen in der Schweiz

Die AG kurz und bündig

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der bekanntesten und professionellsten Rechtsformen in der Schweiz. Sie ist ideal für Startups mit Skalierungsplänen, KMU oder Unternehmen, die Kapital aufnehmen oder jemanden beteiligen möchten. Die Inhaber:innen (Aktionäre) der AG haften nicht mit dem privaten Vermögen. Für die Gründung wird mindestens eine Person benötigt. Dies kann auch ein anderes Unternehmen sein.

Das Gründungskapital kann in Bargeld oder auch in Form einer Sacheinlage einbezahlt werden, d.h. du bringst an Stelle von Bargeld einen Sachwert (z.B. Fahrzeug) in die Gesellschaft ein.

AG

Zahlen & Fakten zur Aktiengesellschaft

Mindestkapital

CHF 100’000.- (Teil-Liberierung möglich: Es müssen mindestens 20%, im Minimum aber CHF 50’000.- bar oder als Sacheinlage eingebracht werden)

Gründungskosten

Handelsregisteramt: CHF 600 – 900.-
Sacheinlageprüfung: CHF 500 – 1’000.-
Gomo: CHF 0.- bis 290.- (mit Bareinlage, bei Sacheinlage bis 690.-)

Haftung

Keine persönliche Haftung

Verhältnis der Aktionäre zueinander

Ein Aktionärsbindungsvertrag erlaubt diverse Regelungen und Absicherungen. Vertrag einfach erstellen

Verwaltungsrat

Ein Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz notwendig

Name

Fantasiebezeichnung + AG

Sozialversicherungen

Werden benötigt: Mitarbeitende Aktionäre werden wie Angestellte behandelt

Buchführung

Doppelte Buchhaltung notwendig

Warum eine AG in der Schweiz gründen?

Haftungsbeschränkung

Es haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen – keine persönliche Haftung.

Professionelles Image

Die AG gilt als besonders vertrauenswürdige Rechtsform bei Banken, Partnern und Investoren.

Steuerliche Vorteile möglich

Durch die Trennung von Unternehmensgewinn und persönlichem Einkommen sind Optimierungen möglich. Kapitalgewinne sind steuerfrei.

Flexible Eigentümerstruktur

Aktionär:innen können problemlos wechseln; perfekt für Nachfolge oder Exit.

Einfach Kapital beschaffen

Aktien können einfach ausgegeben oder übertragen werden – ideal für Investoren, Beteiligungen und spätere Finanzierungsrunden.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Kapital

Ab CHF 100’000.- wobei mindestens CHF 50’000.- als Bar- oder Sacheinlage einbezahlt werden müssen. Dies kann in CHF oder auch in EUR, USD, GBP, JPY erfolgen.

Personen

Eine natürliche oder juristische Person genügt für die Gründung

Verwaltungsrat

Mindestens eine natürliche Person. Die Aktiengesellschaft benötigt zudem eine Person mit Zeichnungsberechtigung mit Wohnsitz in der Schweiz (i.d.R. der Verwaltungsrat).

Firmennamen

Frei wählbar, aber mit dem Zusatz «AG»

Was kostet die AG-Gründung?

Gomo Basispreise mit Bestpreis-Garantie

• CHF 400.– (Bareinlage) oder CHF 700.– (Sacheinlage)
• Mit Partnerangeboten ab CHF 0.– möglich

Zusätzliche externe Kosten

• Handelsregister-Gebühren: CHF 600–900
• Unterschriftsbeglaubigung: ca. CHF 20.–/Person
• Sacheinlagenprüfung (falls Gründung mit Sacheinlage): CHF 500–1’000

So läuft deine Gründung mit Gomo ab

1

Offerte berechnen
einfach und unverbindlich online

2

Firmendaten erfassen
du bestimmst Name, Zweck und Beteiligte

3

Persönliche Beratung
wir klären Fragen und optimieren deine Gründung

4

Dokumente prüfen & unterschreiben auch digital möglich
Wir erledigen den Rest inklusive notarielle Beurkundung und Eintrag im Handelsregister

Häufige Fragen zur Gründung einer Aktiengesellschaft

Wie viel Kapital benötige ich, um eine AG zu gründen?

Für die Gründung einer AG benötigen Sie ein Aktienkapital von CHF 100’000. Davon müssen mindestens CHF 50’000 liberiert werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag bei der Gründung tatsächlich eingebracht werden muss. Je nach Situation ist dies durch eine Bareinlage oder eine zulässige Sacheinlage möglich.

Unsere Basispreise für die AG-Gründung liegen bei CHF 400 bei einer Bareinlage und CHF 700 bei einer Sacheinlage. Hinzu kommen externe Kosten, beispielsweise für das Handelsregister, die Beglaubigung von Unterschriften und gegebenenfalls die Prüfung einer Sacheinlage. Je nach Ausgangslage können Partnerangebote die Kosten reduzieren.

Grundsätzlich haftet die AG mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen. Als Aktionärin oder Aktionär haften Sie normalerweise nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Wichtig ist jedoch, dass persönliche Garantien, Pflichtverletzungen oder andere besondere Umstände zu einer persönlichen Haftung führen können.

Ja. Für die Gründung genügt eine einzelne natürliche oder juristische Person. Sie müssen jedoch auch die Anforderungen an den Verwaltungsrat und die Vertretung erfüllen. Insbesondere muss die AG durch eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Eine AG kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie später Investoren beteiligen, Aktien übertragen oder Ihr Unternehmen weiterentwickeln möchten. Die Eigentümerstruktur lässt sich flexibel gestalten. Welche Rechtsform besser zu Ihnen passt, hängt jedoch von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Kapital und Ihren langfristigen Zielen ab.

Sie erfassen zunächst die wichtigsten Angaben zu Ihrem Unternehmen und erhalten eine Übersicht der Kosten. Anschliessend besprechen wir offene Fragen mit Ihnen und bereiten die notwendigen Gründungsunterlagen vor. Wir begleiten Sie durch die weiteren Schritte, koordinieren die notarielle Beurkundung und unterstützen Sie bei der Eintragung ins Handelsregister.

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