Gründen mit Sacheinlage

das solltest du wissen

Eine Unternehmensgründung mit einer Sacheinlage ist eine interessante Alternative zur klassischen Bargründung. Anstatt das Stamm- oder Aktienkapital bei einer Bank zu hinterlegen, kann ein Vermögenswert mit entsprechendem Gegenwert in das Unternehmen eingebracht werden.

Ein zugelassener Revisor prüft die Sacheinlage und bestätigt deren Wert gegenüber den Gründer:innen und dem Handelsregister. Da bei einer Sacheinlage zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen, sind weitere Unterlagen erforderlich, darunter der Sacheinlagevertrag, der Gründungsbericht und die Prüfungsbestätigung.

Wir von Gomo erstellen die notwendigen Dokumente und organisieren die Prüfung durch einen zugelassenen Revisor. Die Kosten für die Prüfung liegen in der Regel zwischen CHF 500.– und CHF 1’000.–.

Bei Fragen stehen wir dir gerne persönlich zur Verfügung. Du kannst uns über unser Kontaktformular, den Chat oder telefonisch unter 043 233 50 80 erreichen.

Nachfolgend findest du eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Sacheinlagen und die dafür benötigten Unterlagen.

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043 233 50 80

Mo bis Fr, 08:00 bis 18:00 Uhr

consulting@gomo-group.ch

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Zahlen und Fakten

Art der Einlage

Unterlagen

Bemerkung

Fahrzeug

Ein geleastes Fahrzeug kann nicht als Sacheinlage dienen

Mobiliar

Selbst entwickelte Software / Softwarelizenzen

Patente & Lizenzen etc.

Allgemeine Forschungstätigkeiten können nicht als Sacheinlage dienen

Ausgaben für Gebühren und Anwälte sind nicht aktivierbar

Warenlager / Materiallager

Werkzeuge

Einzelunternehmen

Anmerkung: Es ist unzulässig, einen Gegenstand einzubringen, der bereits verpfändet wurde.

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