Die Kollektivgesellschaft kurz und bündig
Die Kollektivgesellschaft (KLG) ist eine passende Rechtsform, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen möchten. Sie ist unkompliziert, vergleichsweise günstig und eignet sich besonders für kleinere Unternehmen, bei denen die Inhaber:innen eng zusammenarbeiten.
Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Die Gesellschafter:innen haften persönlich und mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Gomo unterstützt dich bei der Gründung deiner Kollektivgesellschaft und begleitet dich Schritt für Schritt auf dem Weg zum eigenen Unternehmen.
Mindestkapital
keines
Gründungskosten
Handelsregisteramt: CHF 200.- bis 300.- Gomo: CHF 100.-
Haftung
Persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter:innen
Verhältnis der Gesellschafter zueinander
Ein Gesellschaftervertrag kann wichtige Punkte regeln (z.B. Gewinn- und Verlustverteilung). Vertrag einfach erstellen
Name
Fantasiebezeichnung + KLG
Sozialversicherungen
Selbständigerwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft
Buchführung
Doppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr
Kein Startkapital nötig
Die Gründung ist ohne Kapital möglich, eine KLG ist damit ideal für den schnellen Start.
Einfache Struktur und Gründung
Die KLG ist ähnlich unkompliziert wie die Einzelfirma, aber auf mehrere Inhaber:innen ausgelegt. Sie ist perfekt, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Geschäft führen möchten.
Geringe Kosten
Einziger Pflichtaufwand: Handelsregister-Eintrag (CHF 200 – 300).
Weit verbreitet im KMU-Sektor
Besonders beliebt in Handwerk, Gastronomie sowie lokalen Gewerben.
Kein Mindestkapital erforderlich
Mindestens zwei natürliche Personen, alle Gesellschafter:innen haften solidarisch und unbeschränkt
Für Kollektivgesellschaften besteht – anders als bei GmbH/AG – kein generelles Wohnsitzerfordernis, dass zwingend ein Gesellschafter in der Schweiz wohnen muss. Eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung ist jedoch erforderlich. Grundsätzlich führen alle Gesellschafter:innen das Geschäft.
Der Name darf Fantasie- oder Tätigkeitsbezeichnungen enthalten, der Zusatz «KLG» oder «Kollektivgesellschaft» ist obligatorisch.
• CHF 250.- • Mit Partnerangeboten ab CHF 0.– möglich
• Handelsregister-Gebühren: CHF 200-300 (je nach Kanton) • Unterschriftsbeglaubigung: ca. CHF 20.–/Person
Offerte berechnen einfach und unverbindlich online
Firmendaten erfassen du bestimmst die Gesellschafter:innen und legst den Firmennamen und Firmensitz fest
Persönliche Beratung wir klären Fragen und optimieren deine Gründung
Dokumente prüfen & unterschreiben (auch digital möglich) Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen (wir erstellen die Dokumente und senden sie dir/euch gesammelt zur Unterschrift)
Du meldest dich/ihr meldet euch bei der zuständigen Ausgleichskasse (SVA oder SUVA) an
Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft sind mindestens zwei natürliche Personen erforderlich. Sie können gemeinsam ein Unternehmen aufbauen und führen, ohne dafür eine GmbH oder AG gründen zu müssen. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Erwartungen aller Beteiligten verständigen.
Nein, ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Sie können Ihre Kollektivgesellschaft also auch ohne eine bestimmte Kapitaleinlage gründen. Trotzdem empfiehlt es sich, gemeinsam festzulegen, wie die ersten Geschäftsausgaben finanziert und spätere Kosten unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden.
Ja. Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schulden aufkommen müssen, die durch einen anderen Gesellschafter entstanden sind. Deshalb sollten Sie sich vor der Gründung gut über die finanziellen Risiken informieren.
Grundsätzlich können die Gesellschafter vereinbaren, wer welche Aufgaben übernimmt und wie Gewinne und Verluste verteilt werden. Ein schriftlicher Gesellschaftervertrag hilft dabei, solche Punkte klar festzuhalten und spätere Missverständnisse zu vermeiden. Wir empfehlen, diese Fragen bereits vor der Gründung gemeinsam zu klären.
Ja. Die Kollektivgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür benötigen Sie unter anderem Angaben zu den Gesellschaftern, dem Firmennamen, dem Geschäftssitz und der Vertretung. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Handelsregisteramt.
Sie übermitteln uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Gesellschaft und den beteiligten Personen. Anschliessend besprechen wir offene Fragen mit Ihnen und bereiten die erforderlichen Gründungsunterlagen vor. Sie erhalten die Dokumente zur Prüfung und Unterschrift. Danach unterstützen wir Sie bei der Anmeldung beim Handelsregister. So können Sie sich auf den gemeinsamen Start Ihres Unternehmens konzentrieren.

Mo bis Fr, 08:00 bis 18:00 Uhr

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